KOSTENÜBERNAHME & ZUZAHLUNG

Kostenübernahme

Die Kosten für Ihre Rehabilitation oder Anschlussheilbehandlung werden von Ihrem zuständigen Kostenträger übernommen. In den meisten Fällen müssen Personen ab 18 Jahren jedoch eine Zuzahlung in Höhe von 10€/Tag leisten. Die konkrete Zuzahlungshöhe hängt von Ihrem Kostenträger, Einkommen sowie Art der Behandlung ab - ggf. können Sie sich von einer Zuzahlung befreien lassen. 


bei fragen sind wir für da

 

 

 

 

 

 

Uwe Throm
Sozialdienst 

 

Telefon: 05602 83-1287

E-Mail: uthrom@lichtenau-ev.de